Allgemeine Geschäftsbedingungen | Native Trails GmbH & Co. KG

Abschluss des Reisevertrags        

Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Firma NATIVE TRAILS GMBH & CO. KG den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung der Reise wird für NATIVE TRAILS GMBH & CO. KG erst verbindlich, wenn diese dem Reiseteilnehmer von NATIVE TRAILS GMBH & CO. KG schriftlich bestätigt worden ist. Grundlage des Reisevertrages sind ausschließlich Angaben, Beschreibungen und Bedingungen des Angebots sowie der Inhalt unserer Reisebestätigung.

Zahlung

Bitte überweisen Sie 20% des Reisepreises als Anzahlungsbetrag eine Woche nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheins. Nach Eingang ihrer Restzahlung erhalten Sie ihre Reiseunterlagen. Die Restzahlung sollte nicht später als 28 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Von uns werden keine Zahlungserinnerungen für die Restzahlung versandt.

Aus den Programmhinweisen können sich für einzelne Leistungen frühere Fälligkeiten ergeben. Rücktrittsgebühren und verauslagte Kosten sind sofort fällig. Werden die Anzahlung oder die Restzahlung nicht gemäß den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten geleistet, haben wir das Recht, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit den Rücktrittskosten zu belasten. Bei Buchungen, die weniger als 28 Tage vor Reiseantritt erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.

Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss eintreten und nicht von NATIVE TRAILS GMBH & CO. KG wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind möglich, soweit die Änderungen und Abweichungen den Gesamtcharakter der Reise nicht beeinträchtigen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben oder Beförderungskosten (z.B. CHEPE, Baja Ferries) uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen bzw. entsprechend anpassen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie als Kunden von NATIVE TRAILS GMBH & CO. KG unverzüglich zu informieren.  

Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen, Ersatzpersonen, nicht in Anspruch genommene Leistungen            

Rücktritt

Der Reisende kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei NATIVE TRAILS GMBH & CO. KG. Tritt der Reisende die Reise nicht an, wird dies ebenfalls als Rücktritt gewertet. Bei einem Rücktritt berechnet NATIVE TRAILS GMBH & CO. KG folgende Rücktrittspauschalen vom Reisepreis:

  • bis 30 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
  • bis 15 Tage vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
  • bis 7 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
  • bis 3 Tage vor Reisebeginn 70% des Reisepreises
  • ab Tag 2 vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt 80% des Reisepreises

Umbuchungen und Sonderwünsche nach Abschluss des Reisevertrages            

Umbuchungen auf eine vom bestehenden Reisevertrag abweichende Reise können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den oben stehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.      

Für Sonderwünsche, wie z.B. Verlängerung, Wechsel der Hotelkategorie nach Vertragsabschluss berechnet NATIVE TRAILS GMBH & CO. KG in der Regel eine Bearbeitungsgebühr von € 50,00 pro Person.

Ersatzperson            

Soll ein Dritter in den Reisevertrag eintreten, so haften er und der Reisende NATIVE TRAILS GMBH & CO. KG als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Reiseveranstalter kann den Wechsel in der Person ablehnen, wenn der Dritte den Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder deutsche oder ausländische gesetzlichen Vorschriften durch den Dritten nicht erfüllt werden.                 

Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Sollten während der Reise einzelne Leistungen nicht in Anspruch  genommen oder die  Reise vorzeitig beendet  werden, wird eine Teilerstattung von NATIVE TRAILS GMBH & CO. KG vorgenommen in Höhe der ersparten Aufwendungen, soweit und sobald sie NATIVE TRAILS GMBH & CO. KG von den Leistungsträgern gutgeschrieben werden. Ein Anspruch auf anteilige Rückerstattung besteht in solchen Fällen nicht.

Rücktritt der NATIVE TRAILS GMBH & CO. KG

Bis zu 14 Tage vor Reiseantritt kann NATIVE TRAILS GMBH & CO. KG vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die in dem Angebot oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht worden ist. NATIVE TRAILS GMBH & CO. KG haftet nicht für Stornogebühren für Vor/Nachprogramme, die bei anderen Leistungsträgern/Veranstaltern gebucht worden sind. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz für in Eigenregie gebuchte Fremdleistungen, wie Flug- oder Bahn-tickets, Visa, Impfungen usw.

Haftung der NATIVE TRAILS GMBH & CO. KG

Die Firma NATIVE TRAILS GMBH & CO. KG haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. NATIVE TRAILS GMBH & CO. KG ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat  und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichem nach Vertrag vorgesehenen Zweck aufheben oder mindern.

NATIVE TRAILS GMBH & CO. KG

haftet insbesondere für:

a)   Auswahl der Leistungsträger

b)   Zusammenstellung von Einzelleistungen

c)   Beschreibung der Leistung im Angebot

d)   Bearbeitung der Reiseanmeldung

e)   Organisation, Reservierung und zur Verfügung stellen der Leistung gemäß Reisevertrag

f)    Ausstellung und Absendung der Reiseunterlagen

Haftungsbeschränkung

Die Haftung für vertragliche Schadensan-sprüche ist, mit Ausnahme von Körperschäden, auf € 4100,00 beschränkt bzw. auf die dreifache Höhe des Reisepreises, falls dieser höher als € 1363,00 ist, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch NATIVE TRAILS GMBH & CO. KG herbeigeführt wurde. Die Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit auf Grund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

Visa, sonstige Reisepapiere und ausländische Zahlungsmittel werden von uns lediglich vermittelt. Dies gilt insbesondere auch für die im Reiseverlauf der einzelnen Touren als Gelegenheit oder Fakultativ kenntlich gemachten Zusatzprogramme, die im Reisegrundpreis nicht enthalten sind. Wenn NATIVE TRAILS GMBH & CO. KG mit den Reiseunterlagen den Namen des Reiseleiters bekannt gibt, so muss diese Einteilung stets unverbindlich bleiben, sie wird nicht Bestandteil des Reisevertrags. NATIVE TRAILS GMBH & CO. KG muss sich Änderungen auch kurzfristig, vorbehalten. Eine Änderung in der Reiseleitung gilt nicht als Grund für die kostenlose Aufhebung des Reisevertrages.

Mitwirkungspflicht des Reisenden (BGB § 651 c-g)

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung gegen NATIVE TRAILS GMBH & CO. KG anzuerkennen.

Leistet NATIVE TRAILS GMBH & CO. KG nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe (§651 c), so kann der Reisende selbst Abhilfe und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht vorgesehen, so müssen Beschwerden unverzüglich der Zentrale von NATIVE TRAILS GMBH & CO. KG mitgeteilt werden.

Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber NATIVE TRAILS GMBH & CO. KG vorzubringen. Ansprüche des Reisenden nach §§ 651 c bis 651 f verjähren in 12 Monaten.

Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, hoheitsrechtliche Anordnungen) erheblich gefährdet, erschwert oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter, der Reisende, als auch die Incoming-Agentur/DMC den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, kann der Reiseveranstalter, für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

Wird die NATIVE TRAILS GMBH & CO. KG als reine Incoming-Agentur/DMC tätig und sind die Reisenden bereits vor Ort und wird die Reise aufgrund höherer Gewalt gekündigt oder abgebrochen, so müssen alle entstehenden Zusatzkosten von den Reisenden oder dem Reiseveranstalter selbst getragen werden.
Wird die Reise aufgrund höherer Gewalt und/oder aufgrund einer bestehenden Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gar nicht angetreten, so verpflichtet sich die Incoming-Agentur/DMC die Stornierungskosten für die nicht angetretene Reise möglichst gering zu halten und teilt sich diese Kosten mit dem Reiseveranstalter je zur Hälfte.

Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

Für alle Reisen ist ein Reisepass notwendig, der noch eine Gültigkeit von 6 Monaten über das Rückreisedatum hinaus haben muss. Angemeldete Teilnehmer erhalten unter anderem Angaben zu Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen. Für die Einhaltung ist der Reisende selbst verantwortlich. Die im jeweiligen Angebot aufgeführten Angaben über Visapflicht, Visakosten und Impfvorschriften sind unverbindlich. Jeder Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie über andere Prophylaxe-Maßnahmen rechtzeitig informieren und ärztlichen Rat einholen. Auf allgemeine Informationen bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Bei Zurückweisung von Reisenden durch Behörden im In- und Ausland bei Nicht-beachtung von Vorschriften bezüglich der in diesem Abschnitt genannten Themengebiete haftet NATIVE TRAILS GMBH & CO. KG nicht.

Versicherungen

Die in unseren Angeboten aufgeführten Reiseleistungen enthalten keine im Preis eingeschlossenen Versicherungsleistungen. Ausdrücklich empfehlen wir, eine Reiserücktrittskosten- bzw. eine Reiseschutz-Versicherung abzuschließen. Im Reisepreis ist jedoch eine gesetzlich geforderte Insolvenzschutz-Versicherung gemäß § 651 k BGB eingeschlossen. Den Sicherungsschein erhalten Sie mit unserer Reisebestätigung.

Unwirksamkeiteinzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Gerichtsstand

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand für Reisen von NATIVE TRAILS GMBH & CO. KG ist Friedberg, Hessen.

Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder  gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

Stand 20.04.2020

Sitz der Gesellschaft:

Native Trails GmbH & Co. KG

Hügelstraße 23

61209 Echzell – Bingenheim

Telefon 06041-96900-0

Fax 06041-96900 196

Email info(at)nativetrails.de

Internet www.nativetrails.de

Amtsgericht Friedberg, HRA 3383

Geschäftsführer: Olaf Michael Bock

von Gersum, Ust-Idnr. DE 813 194 318

Gerichtsstand Friedberg

Pers. Haftende Gesellschafterin

I&O Alloy Exchange Verwaltungs-GmbH

Amtsgericht Friedberg, HRB 4951